Ablauf

1. Sprechstunde: Wenn Sie an einer psychischen Störung leiden, das Gefühl haben psychotherapeutische Unterstützung zu benötigen oder Ihnen ärztlicherseits nahegelegt wurde, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, erfolgt zunächst im Rahmen einer Sprechstunde die Abklärung, ob eine Indikation für Psychotherapie besteht oder welche Alternativen ggf. in Fragen kommen. Näheres zu Möglichkeiten einer telefonischen Kontaktaufnahme, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren, erfahren Sie auf dieser Homepage unter Kontakt.

2. Probatorische Sitzungen: Sollte im Rahmen der Sprechstunde eine Indikation für Psychotherapie festgestellt werden, erfolgen anschließend sog. probatorische Sitzungen (i.d.R. 2-4 Sitzungen), in denen eine sorgfältige Diagnostik stattfindet, die zum Ziel hat eine fundierte Diagnose zu stellen sowie alle notwendigen Informationen zu sammeln, um einen individuellen Behandlungsplan auszuarbeiten. Hierbei werden auch Ihre persönlichen Ziele und Wünsche bzgl. der geplanten Psychotherapie mit einbezogen. Anschließend erfolgt die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse, was mit einer kurzen Pause von einigen Wochen verbunden sein kann.

3. Therapie: Nach der Genehmigung der Psychotherapie durch die jeweilige Krankenkasse, beginnt nun die eigentliche Psychotherapie. In der Regel umfasst eine Therapiesitzung 50 Minuten und findet 1x wöchentlich statt. Die Termine werden individuell abgestimmt. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Symptomatik kann die Sitzungsfrequenz und die Therapiedauer variieren.


Kosten

Die Psychotherapeutische Praxis Ina Hildebrandt ist Teil der vertragsärztlichen Versorgung und somit berechtigt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden im Regelfall von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel wird eine Psychotherapie auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine Psychotherapiestunde für Privatversicherte richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte klären Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse und ggf. Beihilfestelle eine mögliche Kostenübernahme.